Ab 01.07.2014: Allgemeine Warnwestenpflicht in Deutschland

02.07.2014

(Frankfurt, 02.07.2014) Seit gestern besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Alle Flinkster-Fahrzeuge sind bereits vollständig ausgestattet.

Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen. Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.


Warnwestenpflicht auch im Ausland
Für unsere Fahrzeuge in Österreich und Italien gelten ebenfalls Regelungen zur Warnwestenpflicht. In Österreich ist eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen, die bei einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn/Autostraße/Landstraße auch angelegt werden muss, sofern Sie das Auto verlassen, um z.B. ein Warndreieck aufzustellen. Bei einem geahndeten Verstoß wären mindestens 14 Euro fällig.

In Italien gilt die Regelung, dass eine reflektierende Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) getragen werden muss, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Die Pflicht, eine Warnweste zu tragen, trifft hier grundsätzlich  nur den Fahrer. Stellt jedoch ein Beifahrer das Warndreieck auf und der Fahrer bleibt im Fahrzeug, muss der Beifahrer eine Warnweste tragen. Wer aber in Italien bei einer Panne oder einem Unfall keine Warnweste mit sich führt, muss mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 38 Euro rechnen.

Wer mit Flinkster grenzüberschreitend in unseren Nachbarländern Belgien und Luxemburg unterwegs ist, sollte auch hier die gesetzlichen Warnwestenpflichten beachten. So gilt zwar in Belgien ebenfalls die Regel, dass nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anzulegen ist, jedoch variiert hier eine mögliche Geldbuße bei einem Verstoß zwischen 50 Euro bis zu maximal 1.375 Euro. In Luxemburg gilt ähnliches: Nach einem Unfall oder Panne auf der Autobahn und auf Schnellstraßen beim Verlassen des Fahrzeugs muss eine Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) angelegt werden. Wer zudem als Fußgänger nachts oder bei schlechten Lichtverhältnissen am Fahrbahnrand einer Landstraße entlang geht, muss ebenfalls eine Warnweste tragen. Bei einem Verstoß gegen diese Auflagen muss in Luxemburg mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 49 Euro rechnen.  
(Quelle: ADAC, Stand: Januar 2014)


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