Allgemeine Geschäftsbedingungen

Privatkunden

AGB Flinkster für Privatkunden

§ 1 Gegenstand
§ 2 Angebote in Kooperation mit Dritten
§ 2.1 Anmietung von Fahrzeugen im Flinkster-Netzwerk
§ 2.2 Vermittlung von Fahrzeugen außerhalb des Flinkster-Netzwerkes
§ 3 Fahrtberechtigung
§ 4 Zugangsdaten und -medien
§ 5 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste
§ 6 Zahlungsbedingungen und Kaution
§ 7 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme
§ 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
§ 9 Benutzung der Fahrzeuge
§ 10 Besondere Bestimmungen im stationären Carsharing
§ 10.1 Auslandsfahrten
§ 10.2 Buchungspflicht
§ 10.3 Nutzungsdauer
§ 10.4 Stornierungen
§ 10.5 Rückgabe der Fahrzeuge
§ 10.6 Verspätungen
§ 11 Besondere Bestimmungen im Free-Floating-Carsharing
§ 11.1 Auslandsfahrten
§ 11.2 Buchung/Übernahme/Nutzungszeit
§ 11.3. One-Way/Parken/Rückgabe
§ 11.4 Preise
§ 12 Anzeigepflicht und Verhalten bei Pannen, Reparaturen, Unfall oder Diebstahl
§ 13 Versicherung
§ 14 Technikereinsatz
§ 15 Haftung des Anbieters
§ 16 Haftung des Kunden
§ 17 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
§ 18 Vertragsänderungen
§ 19 Kündigung und Sperrung
§ 20 Datenschutz
§ 20.1 Nutzung von abweichenden Preislisten
§ 20.2 bahn.bonus-Programm
§ 20.3 Positionsbestimmung
§ 20.4 Vermittlungsfall
§ 20.5 Kundenservicecenter
§ 20.6 Digitale Führerscheinprüfung
§ 21 Bonitätsprüfung
§ 22 Vertragswidriges Verhalten
§ 23 Verbraucherschlichtung
§ 24 Sonstige Bestimmungen


§ 1 Gegenstand

Die Deutsche Bahn Connect GmbH (im Folgenden „Deutsche Bahn Connect“) vermietet (als „Anbieter“) oder vermittelt (als „Vermittler“) registrierten Kunden („Kunden“) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Abschluss des Kundenvertrages) und die Kurzzeitmiete des Produktes Flinkster. Durch den Abschluss des Kundenvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenliste bzw. der gültigen Verbrauchspauschale. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung (siehe § 5 dieser AGB). Die Begriffe Kunde oder Fahrtberechtigter dienen der Vereinfachung und bezeichnen das männliche und weibliche Geschlecht.

§ 2 Angebote in Kooperation mit Dritten

§ 2.1 Anmietung von Fahrzeugen im Flinkster-Netzwerk
Der Kunde ist berechtigt, über seinen Kundenaccount sämtliche Fahrzeuge des Flinkster-Netzwerkes zu den Konditionen der aktuellen Preis- und Gebührenliste der Deutschen Bahn Connect (siehe § 1 und 5 dieser AGB) zu buchen. Die Deutsche Bahn Connect bleibt auch dann als Anbieter alleiniger Vertragspartner des Kunden, wenn es sich um Fahrzeuge Dritter handelt. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten diese AGB.

§ 2.2 Vermittlung von Fahrzeugen außerhalb des Flinkster-Netzwerkes
Der Kunde kann über seinen Kundenaccount auch Fahrzeuge außerhalb des Flinkster-Netzwerkes buchen. In diesem Fall erbringt die Deutsche Bahn Connect Dienstleistungen nicht als Anbieter, sondern vermittelt lediglich das Fahrzeugangebot eines Dritten (Deutsche Bahn Connect als Vermittler). Der Vertrag über die Leistung kommt im Vermittlungsfall ausschließlich zwischen dem Dritten als Leistungserbringer und dem Kunden zustande. Es gelten die AGB des Dritten, ebenso dessen Preis- und Gebührenordnungen.

Die Deutsche Bahn Connect wird den Kunden im Vermittlungsfall während des Buchungsprozesses auf die abweichenden Preis- und Gebührenordnungen sowie auf die AGB des Dritten hinweisen.

§ 3 Fahrtberechtigung
Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben (Kunde) und weitere vom Kunden angemeldete Personen (Tarifpartner). Buchungen über den Kundenaccount von Tarifpartnern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten (Tarifpartner/Beauftragte/berechtigte Dritte) die Regelungen dieser AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften). Für unter 25-jährige Fahrtberechtigte gibt es Buchungsbeschränkungen, so dass dieser Kundenkreis auf das Fahrzeugangebot einzelner Klassen, wie in der Preisliste ausgewiesen, nicht zugreifen kann. Dem Kunden ist es untersagt, Fahrtberechtigten unter 25 Jahren Fahrzeuge dieser Klassen zur Nutzung zu überlassen. Dem Kunden kann die Fahrberechtigung ganz oder teilweise entzogen werden, sofern der Kunde Fahrzeuge unsachgemäß behandelt (siehe § 9). Der Anbieter ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 4 Zugangsdaten und -medien
Jeder Kunde erhält ein Zugangsmedium (Kundenkarte, Führerscheinsiegel o. ä.) und/oder Zugangsdaten, die nach Setzen einer Kunden-PIN und in Kombination mit einer Smartphone-Applikation ebenfalls den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglichen. Eine Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist nicht gestattet, der Kunde verpflichtet sich, insbesondere seine Zugangsdaten und Kunden-PIN strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Verlust des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist stets unverzüglich anzuzeigen.

Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder Kunden-PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Das Zugangsmedium (Kundenkarte o. ä.) bleibt im Eigentum der Deutschen Bahn Connect und ist auf Verlangen auszuhändigen. Im Falle des Verlustes wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung. Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter. Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen. Der Anbieter ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 5 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste
(1) Dem Kunden werden Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Fahrtberechtigten sowie Servicegebühren gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste in Rechnung gestellt, wobei die Abbuchung in der Regel monatlich erfolgt.

(2) Änderungen der Preis- und Gebührenliste erfolgen nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage, z. B. Ölpreise, Unterhalts- und Beschaffungskosten etc. Die Änderung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Wurde mit dem Kunden aufgrund einzel- oder rahmenvertraglicher Vereinbarungen für eine bestimmte Laufzeit oder unter bestimmten Voraussetzungen eine von der „Preisliste Carsharing Bundesweiter Tarif“ („Referenzpreisliste“) abweichende Preisliste vereinbart, so wird die Deutsche Bahn Connect die Leistungen nach der Referenzpreisliste (siehe § 20.1) berechnen. Die Deutsche Bahn Connect wird den Kunden über den Wegfall der Voraussetzungen zur Gewährung von Sonderkonditionen informieren.

(3) Der Kunde trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z. B. Maut) und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung erforderlichen Mitwirkungspflichten, wie z. B. den Erwerb und die Anbringung entsprechender Vignetten.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Kaution
Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die dem Kunden übermittelte Rechnung des Anbieters ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Der Kunde haftet nach Verzugseintritt für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Anbieters bleibt hiervon unberührt. Die Gültigkeit von gewährten Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde. Der Anbieter wird das berechnete Entgelt abhängig von der durch den Kunden gewählten Zahlungsmethode entweder im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) oder von der Kreditkarte des Kunden einziehen. Im Falle der SEPA-Lastschrift ist durch den Kunden ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe der IBAN und BIC auszustellen.

SEPA-Lastschriften werden entsprechend 5 Tage vor Einzug angekündigt (Pre-Notification). Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Anbieter dies dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Wurde Kreditkartenzahlung gewählt, obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass eine gültige Kreditkarte hinterlegt ist.

Der Anbieter behält sich vor, Kundenkonten mit abgelaufener Kreditkarte zu sperren, bis durch den Kunden ein alternatives Zahlungsmittel oder eine gültige Kreditkarte hinterlegt wurde. Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst). Eine vom Kunden geleistete Kaution ist durch den Anbieter nicht zu verzinsen.

§ 7 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme
Der Kunde und fahrtberechtigte Personen verpflichten sich, bei jeder Fahrt die gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis (z. B. Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde und fahrtberechtigte Personen müssen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme und bei jedem Führen des Fahrzeugs im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (bzgl. Alkohol gilt eine Grenze von 0,0 ‰).

§ 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per Schadenliste oder mobiler Applikation abzugleichen. Festgestellte Neu-Schäden/-Mängel sind dem Anbieter vor Fahrtantritt in einer Form zu melden, die den Eingang der Schadensmeldung beim Anbieter vor Fahrtantritt sicherstellt. Die telefonische Meldung beim Kundenservice des Anbieters vor Fahrtantritt reicht hierfür aus. Gleiches gilt für die Meldung grober Verschmutzungen und fehlender Ausrüstungsgegenstände.

§ 9 Benutzung der Fahrzeuge
Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln. Der Kunde hat während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften verwendet wird. Kontrollleuchten des Fahrzeugs sind zu beachten, ggf. ist der Kundenservice zu kontaktieren. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Ggf. vorhandene Anmietstationen sind pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist.

Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Fahrzeug mit einer Tankkarte ausgestattet. Das Fehlen der Tankkarte ist vor Fahrtantritt zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben, muss das Fahrzeug mit mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank abgestellt werden.

Bei Nichteinhaltung der Tankregel kann eine Gebühr gemäß Gebührenliste erhoben werden. Dabei ist, sofern nicht anders angegeben, auf die Betankung mit Premiumkraftstoffen (z. B. „Aral Ultimate“, „Shell V-Power“ o. ä.) zu verzichten. Der Anbieter behält sich hierbei vor, den Differenzpreis zu Normalkraftstoffen dem Kunden gesondert zu berechnen.

Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Geländefahrten, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen fremden Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen.

Zudem sind untersagt: eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten an angemieteten Fahrzeugen; die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen; der Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten; die über das Mietende hinausgehende Entfernung von Gegenständen, die zur Fahrzeugausstattung gehören; die Deaktivierung des Beifahrerairbags, ohne diesen bei Fahrtende wieder zu aktivieren. Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

§ 10 Besondere Bestimmungen im stationären Carsharing
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen im stationären Carsharing, welches im Wesentlichen durch feste Abhol- und Rückgabestationen oder -gebiete gekennzeichnet ist. Daneben gelten für das stationäre Carsharing die sonstigen Reglungen dieser AGB, mit Ausnahme von § 11.

§ 10.1 Auslandsfahrten
Die Benutzung ist nur innerhalb Europas gestattet und Auslandsfahrten sind vor Fahrtantritt dem Anbieter anzuzeigen. Für die Einhaltung im Ausland geltender fahrzeugbezogener gesetzlicher Bestimmungen, die nicht auch für die Zulassung und Benutzung von Fahrzeugen in Deutschland gelten, die Einhaltung lokaler Verkehrsregeln sowie Anforderungen an die Fahrerlaubnis, trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei.

§ 10.2 Buchungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen. Dabei muss, sofern nicht explizit anders geregelt, auch der Nutzungszeitraum angegeben werden. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Eine Altersbeschränkung der Fahrtberechtigten auf mindestens 25 Jahre entfällt in diesem Fall. Die für die Internet- und Smartphone-Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Insbesondere bei Fahrzeugen ohne festen Rückgabeort kann es durch Ungenauigkeiten des GPS-Signals in Einzelfällen zu Abweichungen vom angezeigten zum tatsächlichen Standort des Fahrzeugs kommen, für die der Anbieter keine Gewähr übernimmt. Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß Gebührenliste erhoben. Der Anbieter kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden abhängig machen.

§ 10.3 Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Viertelstunde (Beispiel: 14:00 Uhr, 14:15 Uhr, 14.30 Uhr, 14:45 Uhr, 15:00 Uhr). Die erste Stunde jeder Buchung wird voll abgerechnet. Die weitere Nutzung wird im 30-Minuten-Takt abgerechnet.

§ 10.4 Stornierungen
Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung kann mit einer Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste belegt werden. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt. Der Anbieter informiert den Kunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann dann die Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzeugklasse umbuchen.

§ 10.5 Rückgabe der Fahrzeuge
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Dokumenten und Ausstattungsgegenständen ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) und der Fahrzeugschlüssel einschließlich des an diesem befindlichen Datenträgers am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug an der in der Buchungsbestätigung angegebenen Station/im angegebenen Parkraumquartier abgestellt werden. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen. Befindet sich der zulässige Rückgabeort bzw. Fahrzeugstellplatz im öffentlichen Straßenraum, sind insbesondere die geltenden Parkberechtigungen zu beachten. So darf die Rückgabe auf Parkflächen mit zeitbezogenen Einschränkungen (z. B. für Straßenreinigung, Bauarbeiten) nur erfolgen, wenn die Einschränkung erst 72 Stunden nach Fahrzeugrückgabe wirksam wird und eine entsprechende Meldung an den Kundenservice erfolgt. Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur vollständigen Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter berechnet werden, insbesondere, wenn der Fahrzeugschlüssel oder die Tankkarte bei Beendigung des Mietvorgangs nicht zurückgegeben wurde. Erfolgt die Rückgabe des Schlüssels/der Tankkarte nicht innerhalb von 24 Stunden, können darüber hinaus weitere Kosten in Rechnung gestellt werden, insbesondere Aufwände für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels/einer Ersatztankkarte. Kann der Fahrzeugschlüssel durch den Kunden nicht in angemessener Zeit zurückgegeben werden, können zudem Kosten für eine zur Wahrung des Versicherungsschutzes notwendige Sicherstellung des Fahrzeugs und einen Tausch der Fahrzeugschließanlage an den Kunden belastet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Anbieter vorbehalten. Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs und die Nutzungsdauer wird automatisch auf die nächste volle Viertelstunde abgerundet. Ist die Nutzungsdauer kürzer als der Buchungszeitraum, erfolgt die Berechnung des nicht genutzten Buchungszeitraums gem. § 10.4.

§ 10.6 Verspätungen
Kann der Kunde den in der Buchung bekanntgegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß Gebührenliste erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 11 Besondere Bestimmungen im Free-Floating-Carsharing
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen im Free-Floating-Carsharing, welches im Wesentlichen durch die Einwegmiete innerhalb eines Geschäftsgebietes und den Verzicht auf die Angabe eines Buchungszeitraumes gekennzeichnet ist. Daneben gelten für das Free-Floating-Carsharing die sonstigen Reglungen dieser AGB, mit Ausnahme von § 10.

§ 11.1 Auslandsfahrten
Die Benutzung ist nur innerhalb des Landes zulässig, in dem das Fahrzeug angemietet wurde.

§ 11.2 Buchung/Übernahme/Nutzungszeit
Es besteht keine Vorbuchungspflicht; das Fahrzeug kann direkt durch die Kundenkarte oder ein anderes Zugangsmedium geöffnet werden; die Nutzungsdauer muss im Vorfeld nicht festgelegt werden; berechnet wird nur die tatsächliche Nutzungszeit (Öffnen–Schließen) entsprechend der vereinbarten Taktung.

§ 11.3. One-Way/Parken/Rückgabe
Einwegfahrten innerhalb des jeweiligen Geschäftsgebietes sind ausdrücklich erlaubt; das Abstellen ist auf öffentlichen Parkplätzen möglich. Ausgenommen davon sind reine Anwohnerparkzonen und Parkplätze, bei denen der erlaubte Parkzeitraum durch ein zeitweises Halte- oder Parkverbot sowie zeitlich beschränktes Parken mit Parkscheibe unterbrochen wird. Bei Nutzung eines Free-Floating-Angebots erfolgt bei jedem Abstellen der Zündung eine automatische Ortung, um – sofern im Nutzungskonzept des jeweiligen Anbieters vorgesehen – die automatisierte Übernahme von ggf. anfallenden Parkkosten gewährleisten zu können. Bei der Rückgabe elektrisch betriebener Fahrzeuge muss eine Restreichweite von 10 km vorhanden sein.

§ 11.4 Preise
Für die Free-Floating-Nutzung können in der Preis- und Gebührenliste eigene Preise und Gebühren ausgewiesen werden, auch ein abweichender Selbstbehalt kann vereinbart werden.

§ 12 Anzeigepflicht und Verhalten bei Pannen, Reparaturen, Unfall oder Diebstahl
(1) Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

(2) Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um die Betriebsfähigkeit oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen Reparaturaufträge nur mit ausdrücklicher (schriftlicher) Zustimmung des Anbieters erteilt werden. Die entsprechenden Belege der Reparatur sind dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen sowie vollumfänglich vorzulegen, eine Erstattung durch den Anbieter erfolgt soweit der Kunde gemäß § 16 nicht haftet.

(3) Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde verpflichtet immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse/Pannen zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde bzw. die fahrtberechtigte Person hierbei verletzt wurden, hat die schriftliche Unterrichtung spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadensmeldung beim Anbieter ein, so kann der Anbieter die daraus entstehenden Mehraufwände dem Kunden in Rechnung stellen. Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Kunde die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten. Der Anbieter kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Gebührenliste berechnen, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde darf sich nach einem Unfall (unabhängig von dessen Verschuldung) erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice gewährleistet werden konnte.

§ 13 Versicherung
Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbehalte und die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden ergeben sich aus der gültigen Preisliste. Die Senkung des Selbstbehaltes im Schadensfall gilt nur, wenn dieser vor Fahrtantritt gebucht wurde und die fahrtberechtigte Person bei der Buchung angegeben wurde, sofern der Kunde nicht selbst Fahrer ist. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.

§ 14 Technikereinsatz
Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik, durch Nichteinhalten der ordnungsgemäßen Bedienung des Fahrzeugs oder der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN), so werden dem Kunden Kosten gemäß Gebührenliste und Aufwand in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen geringeren Aufwand nachweist.

§ 15 Haftung des Anbieters
Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie eine etwaige Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz. Fundsachen sind dem Anbieter zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens des Anbieters nicht übernommen.

§ 16 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er eine Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs zu vertreten hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich hierbei auch auf Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Bei Verhalten des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen, das zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes führt, haftet der jeweilige Kunde auch im Falle der Inanspruchnahme eines weiteren durch den Anbieter gewährten oder vermittelten Versicherungsschutzes in einem der Schwere des eigenen Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Dies gilt auch, wenn der Kunde im Falle eines Unfalles, Brandes, Diebstahls oder Wildschadens auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet, dem Anbieter gegenüber einen Schaden nicht anzeigt oder vorsätzlich falsche Angaben zum Unfallhergang macht, sofern der Fahrzeugversicherer des Anbieters aufgrund der o. g. Punkte die Leistung verweigert. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretene Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z. B. Verstößen im Straßenverkehr) selbst. Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Sofern der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Gebührenliste erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weitere Kundendaten (Zahlungsverbindung, Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 15,– EUR in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z. B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, das Kundenkonto vorläufig zu sperren. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen.

§ 17 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 18 Vertragsänderungen
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekanntgegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Anbieter bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter abgesendet werden.

§ 19 Kündigung und Sperrung
Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende in Textform gekündigt werden. Wurde bei besonderen Tarifen eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten. Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei Änderungen der Preis- und Gebührenliste zu, worüber der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung informieren wird. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter auch berechtigt, den Kunden aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen des Anbieters aus früheren Vermietungen trotz Fälligkeit noch nicht ausgeglichen wurden, bei Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadensfällen, Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist für die Prüfung des Fortbestehens der Fahrerlaubnis oder bei wiederholten Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten. Der Anbieter informiert den Kunden schriftlich über die Dauer und den Grund der Sperrung.

§ 20 Datenschutz
Der Anbieter speichert personenbezogene Daten der Kunden und verpflichtet sich hierbei, dies nur im Einklang mit den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes zu tun. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen straßenverkehrs-rechtliche Vorschriften (z. B. Verstößen im Straßenverkehr) werden die personen-bezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Wurde das Fahrzeug in einem solchen Fall nicht vom Kunden gefahren, ist der Kunde verpflichtet Name und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter verpflichtet sich, Daten des Kunden oder Fahrtberechtigten nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier:
https://anmeldung.flinkster.de/de/datenschutz.

§ 20.1 Nutzung von abweichenden Preislisten
Referenzpreisliste ist die „Preisliste Carsharing Bundesweiter Tarif“. Aufgrund einzel- oder rahmenvertraglicher Vereinbarungen können abweichende Preislisten zur Anwendung kommen. Sieht ein Kundenvertrag aufgrund eines Rahmenvertrages mit einem Dritten die Anwendung einer abweichenden Preisliste vor, so erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Deutsche Bahn Connect zum Zwecke der Prüfung, ob die vertragliche Grundlage zur Anwendung der abweichenden Preisliste fortbesteht, Daten mit dem jeweiligen Rahmenvertragspartner austauscht.

§ 20.2 bahn.bonus-Programm
Im Rahmen der Teilnahme von Deutsche Bahn Connect als Sammelpartner am „bahn.bonus-Programm“ der Bahn übermittelt Deutsche Bahn Connect regelmäßig und automatisch für alle Kunden mit aktueller BahnCard, die über dieses Sammelprogramm erzielten Punkte an die DB Fernverkehr AG als Betreiber des „bahn.bonus-Programms“. Kunden, die keine Teilnahme am bahn.bonus-Programm wünschen, können dieser Übermittlung widersprechen.

§ 20.3 Positionsbestimmung
Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden oder Fahrtberechtigten. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 10.5) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen.

§ 20.4 Vermittlungsfall
Die Deutsche Bahn Connect kann für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen durch Dritte (Deutsche Bahn Connect als Vermittler gemäß § 2.2) Daten des Kunden zu Namen, Anschrift, Führerschein und Zahlungsmethode an diesen übergeben. Deutsche Bahn Connect wird hiervon als Vermittler jedoch nur dann Gebrauch machen, wenn Störfälle (Schadensfälle, Bußgelder, Straftatbestände, Streitfälle zu Gebühren oder Fahrtkosten) und/oder die Revisionssicherheit gegenüber dem Finanzamt dieses erforderlich machen. Im Regelfall werden lediglich anonyme IDs zur Sicherstellung der späteren Zuordnung an den Dritten übergeben, sodass der Kunde im Vermittlungsfall gegenüber dem Leistungserbringer anonym bleibt.

§ 20.5 Kundenservicecenter
Bei folgenden Leistungen, die im telefonischen Kontakt über das Kundenservicecenter erbracht werden, ist eine Beantwortung einer vom Kunden festzulegenden Sicherheitsfrage erforderlich: Erstellung, Änderung und Stornierung von Buchungen, Kundendatenänderung (außer Namen), Rechnungsauskunft. Die Sicherheitsabfrage ist an den jeweiligen Kundenaccount gebunden und dient dem Schutz vor einem unbefugten Zugriff Dritter. Bei nicht korrekter Beantwortung der Sicherheitsabfrage ist die Deutsche Bahn Connect berechtigt, die angefragte Leistung zu verweigern. Die Sicherheitsfrage kann jederzeit online oder schriftlich (per E-Mail, Brief) geändert werden.

§ 20.6 Digitale Führerscheinkontrolle
Ihre im Rahmen der Führerscheinkontrolle anfallenden personenbezogenen Daten werden durch den Dienstleister identity Trust Management AG im Auftrag der Deutsche Bahn Connect GmbH verarbeitet. Es findet keine dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten beim Dienstleister statt. Der Dienstleister erstellt ein Prüfprotokoll, und sendet dieses an die Deutsche Bahn Connect GmbH. Die Deutsche Bahn Connect GmbH speichert das aktuelle Prüfprotokoll und hält es für die Dauer Ihres Vertragsverhältnisses mit der Deutsche Bahn Connect GmbH vor.

§ 21 Bonitätsprüfung
Der Anbieter behält sich vor, den folgend genannten Wirtschaftsauskunftsdateien Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von diesen bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Kunden zu erhalten: Schufa Holding AG, Hagenauer Str. 44, 65203 Wiesbaden; Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstr. 18, 22761 Hamburg; Arvato Infoscore GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Der Anbieter behält sich bei negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kundenvertrag einzugehen. Unabhängig davon wird der Anbieter der jeweiligen Wirtschaftsauskunftsdatei auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist.

§ 22 Vertragswidriges Verhalten
Bei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Anbieter für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale bis in Höhe von 250,– EUR erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: Fahrten ohne Nutzung der vorgesehenen Buchungswege; unberechtigte Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN; Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte; um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe; missbräuchliche Benutzung von Tankkarten.

§ 23 Verbraucherschlichtung
Der Anbieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 24 Sonstige Bestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz der Deutsche Bahn Connect GmbH vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Mai 2023


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Business

AGB Flinkster Business

§ 1 Gegenstand
§ 2 Angebote in Kooperation mit Dritten
§ 2.1 Anmietung von Flinkster-Fahrzeugen
§ 2.2 Vermittlung von Flinkster zu einem Partner
§ 3 Fahrtberechtigung
§ 4 Zugangsdaten und -medien
§ 5 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste
§ 6 Zahlungsbedingungen und Kaution
§ 7 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme
§ 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
§ 9 Benutzung der Fahrzeuge
§ 10 Besondere Bestimmungen im stationären Carsharing
§ 10.1 Auslandsfahrten
§ 10.2 Buchungspflicht
§ 10.3 Nutzungsdauer
§ 10.4 Stornierungen
§ 10.5 Rückgabe der Fahrzeuge
§ 10.6 Verspätungen
§ 11 Besondere Bestimmungen im Free-Floating-Carsharing
§ 11.1 Auslandsfahrten
§ 11.2 Buchung/Übernahme/Nutzungszeit
§ 11.3 One-Way/Parken/Rückgabe
§ 11.4 Preise
§ 12 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
§ 13 Versicherung
§ 14 Technikereinsatz
§ 15 Haftung des Anbieters
§ 16 Haftung des Kunden
§ 17 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
§ 18 Vertragsänderungen
§ 19 Kündigung und Sperrung
§ 20 Datenschutz
§ 21 Bonitätsprüfung
§ 22 Vertragswidriges Verhalten
§ 23 Sonstige Bestimmungen

§ 1 Gegenstand
Die Deutsche Bahn Connect GmbH (im Folgenden „Deutsche Bahn Connect“) vermietet (als „Anbieter“) oder vermittelt (als „Vermittler“) registrierten Kunden („Kunden“) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Abschluss des Kundenvertrages) und die Kurzzeitmiete des Produktes Flinkster. Sofern Deutsche Bahn Connect als Anbieter auftritt, gilt die Preis- und Gebührenliste der Deutschen Bahn Connect, im Vermittlungsfall die des jeweiligen Leistungserbringers. Durch den Abschluss des Kundenvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenliste bzw. der gültigen Verbrauchspauschale. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung (siehe § 5 dieser AGB). Die Begriffe Kunde oder Fahrtberechtigten dienen der Vereinfachung und bezeichnen das männliche und weibliche Geschlecht.

§ 2 Angebote in Kooperation mit Dritten

§ 2.1 Anmietung von Flinkster-Fahrzeugen
Der Kunde ist berechtigt, über seinen Kundenaccount auch Flinkster-Fahrzeuge von lokalen Kooperationspartnern des Anbieters zu der aktuellen Preis- und Gebührenliste der Deutschen Bahn Connect (siehe §§ 1 und 5 dieser AGB) zu buchen. Die Deutsche Bahn Connect bleibt in diesem Fall als Anbieter alleiniger Vertragspartner des Kunden. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten diese AGB.

§ 2.2 Vermittlung von Flinkster zu einem Partner
Der Kunde kann über seinen Kundenaccount auch andere als Flinkster-Fahrzeuge buchen. In diesem Fall erbringt Deutsche Bahn Connect Dienstleistungen nicht als Anbieter, sondern vermittelt lediglich das Fahrzeugangebot eines Dritten (Deutsche Bahn Connect als Vermittler). Der Vertrag über die Leistung kommt im Vermittlungsfall ausschließlich zwischen dem Dritten als Leistungserbringer und dem Kunden zustande. Es gelten die AGB des Dritten, ebenso dessen Preis- und Gebührenordnungen.

Die Deutsche Bahn Connect wird den Kunden im Vermittlungsfall während des Buchungsprozesses auf die abweichenden Preis- und Gebührenordnungen sowie AGB des Dritten hinweisen.

§ 3 Fahrtberechtigung
Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben (Kunde) und weitere vom Kunden angemeldete Personen (Tarifpartner). Buchungen über den Kundenaccount von Tarifpartnern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten (Tarifpartner/Beauftragte/ berechtigte Dritte) die Regelungen dieser AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Kunde hat das Handeln der Fahrt- berechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften). Für unter 25-jährige Fahrtberechtigte gibt es Buchungsbeschränkungen, so dass dieser Kundenkreis auf das Fahrzeugangebot einzelner Klassen, wie in der Preisliste ausgewiesen, nicht zugreifen kann. Dem Kunden ist es untersagt, Fahrtberechtigten unter 25 Jahren Fahrzeuge einer anderen Klasse zur Nutzung zu überlassen. Dem Kunden kann die Fahrberechtigung ganz oder teilweise entzogen werden, sofern der Kunde Fahrzeuge unsachgemäß behandelt (siehe § 9). Der Anbieter ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 4 Zugangsdaten und -medien
Jeder Kunde erhält ein Zugangsmedium (Kundenkarte, Führerscheinsiegel o.ä.) und/oder Zugangsdaten, die nach Setzen einer Kunden-PIN und in Kombination mit einer Smartphone-Applikation ebenfalls den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglichen. Eine Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist nicht gestattet, der Kunde verpflichtet sich, insbesondere seine Zugangsdaten und Kunden-PIN strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Verlust des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/ oder der Kunden-PIN ist stets unverzüglich anzuzeigen.

Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder Kunden-PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Das Zugangsmedium (Kundenkarte o.ä.) bleibt im Eigentum der Deutschen Bahn Connect und ist auf Verlangen auszuhändigen. Im Falle des Verlustes wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung. Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter. Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen. Der Anbieter ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 5 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste
Dem Kunden werden Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Fahrtberechtigten, sowie Servicegebühren gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste in Rechnung gestellt, wobei die Abbuchung in der Regel monatlich erfolgt. Änderungen der Preis- und Gebührenliste erfolgen nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage, z.B. Ölpreise, Unterhalts- und Beschaffungskosten etc. Die Änderung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Kaution
Die dem Kunden übermittelte Rechnung des Anbieters ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Nach Verzugseintritt haftet er für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Anbieters bleibt hiervon unberührt. Wünscht der Kunde den Versand der Rechnung per Post, so wird ein Serviceentgelt gemäß gültiger Gebührenliste berechnet. Der Versand per E-Mail ist kostenfrei. Die Gültigkeit von gewährten Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde. Der Anbieter wird das berechnete Entgelt im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) einziehen, wenn der Kunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat. Im Falle der SEPA-Lastschrift ist durch den Kunden ist ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe der IBAN und BIC auszustellen.

SEPA-Lastschriften werden entsprechend 5 Tage vor Einzug angekündigt (Pre-Notification). Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Anbieter dies dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Für Zahlungen per Überweisung oder Kreditkarte kann der Anbieter ein Serviceentgelt gemäß Gebührenliste berechnen.

Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst). Eine vom Kunden geleistete Kaution ist durch den Anbieter nicht zu verzinsen.

§ 7 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme
Der Kunde und fahrtberechtigte Personen verpflichten sich, bei jeder Fahrt die gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis (z.B. Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde und fahrtberechtigte Personen müssen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (bzgl. Alkohol gilt eine Grenze von 0,0‰).

§ 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per Schadenliste oder mobiler Applikation abzugleichen. Festgestellte Neu-Schäden/-Mängel sind dem Anbieter vor Fahrtantritt telefonisch zu melden, ebenso wie grobe Verschmutzungen.

§ 9 Benutzung der Fahrzeuge
Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen, sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Ggf. vorhandene Anmietstationen sind pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist.

Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Fahrzeug mit einer Tankkarte ausgestattet. Das Fehlen der Tankkarte ist vor Fahrtantritt zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben, muss das Fahrzeug mit mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank abgestellt werden.

Bei Nichteinhaltung der Tankregel kann eine Gebühr gemäß Gebührenliste erhoben werden. Dabei ist, sofern nicht anders angegeben, auf die Betankung mit Premiumkraftstoffen (z.B. „Aral Ultimate“, „Shell Power“ o.ä.) zu verzichten. Der Anbieter behält sich hierbei vor, den Differenzpreis zu Normalkraftstoffen dem Kunden gesondert zu berechnen.

Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Geländefahrten, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen fremden Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen.

Zudem sind untersagt: eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten an angemieteten Fahrzeugen; die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen; der Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten; die über das Mietende hinausgehende Entfernung von Gegenständen, die zur Fahrzeugausstattung gehören; die Deaktivierung des Beifahrerairbags, ohne diesen bei Fahrtende wieder zu aktivieren. Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen vom Anbieter hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

§ 10 Besondere Bestimmungen im stationären Carsharing
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen im stationären Carsharing, welches im Wesentlichen durch feste Abhol- und Rückgabestationen oder -gebiete gekennzeichnet ist. Daneben gelten für das stationäre Carsharing die sonstigen Reglungen dieser AGB, mit Ausnahme von § 11.

§ 10.1 Auslandsfahrten
Die Benutzung ist nur innerhalb Europas gestattet und Auslandsfahrten sind vor Fahrtantritt dem Anbieter anzuzeigen. Für die Einhaltung im Ausland geltender fahrzeugbezogener gesetzlicher Bestimmungen, die nicht auch für die Zulassung und Benutzung von Fahrzeugen in Deutschland gelten, Verkehrsregeln sowie Anforderungen an die Fahrerlaubnis, trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei.

§ 10.2 Buchungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen. Dabei muss, sofern nicht explizit anders geregelt, auch der Nutzungszeitraum angegeben werden. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Eine Altersbeschränkung der Fahrtberechtigten auf mindestens 25 Jahre entfällt in diesem Fall. Die für die Internet- und Smartphone-Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Insbesondere bei Fahrzeugen ohne festen Rückgabeort kann es durch Ungenauigkeiten des GPS-Signals in Einzelfällen zu Abweichungen vom angezeigten zum tatsächlichen Standort des Fahrzeugs kommen, für die der Anbieter keine Gewähr übernimmt. Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß Gebührenliste erhoben. Der Anbieter kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden abhängig machen.

§ 10.3 Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Viertelstunde (Beispiel: 14:00 Uhr, 14:15 Uhr, 14.30 Uhr, 14:45 Uhr, 15:00 Uhr). Die Taktung des Buchungszeitraumes wird durch die gültige Preisliste bestimmt.

§ 10.4 Stornierungen
Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung kann mit einer Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste belegt werden. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt. Der Anbieter informiert den Kunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann dann die Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzeugklasse umbuchen.

§ 10.5 Rückgabe der Fahrzeuge
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Dokumenten und Ausstattungsgegenständen ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) und der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug am Anmietort zurückgegeben werden. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen. Befindet sich der zulässige Rückgabeort bzw. Fahrzeugstellplatz im öffentlichen Straßenraum, sind insbesondere die geltenden Parkberechtigungen zu beachten. So darf die Rückgabe auf Parkflächen mit zeitbezogenen Einschränkungen (z.B. für Straßenreinigung, Bauarbeiten) nur erfolgen, wenn die Einschränkung erst 72 Stunden nach Fahrzeugrückgabe wirksam wird. Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Anbieter vorbehalten. Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs und die Nutzungsdauer wird automatisch auf die nächste volle Viertelstunde abgerundet. Ist die Nutzungsdauer kürzer als der Buchungszeitraum, erfolgt die Berechnung des nicht genutzten Buchungszeitraums gem. § 10.4.

§ 10.6 Verspätungen
Kann der Kunde den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß Gebührenliste erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 11 Besondere Bestimmungen im Free-Floating-Carsharing
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen im Free-Floating-Carsharing, welches im Wesentlichen durch die Einwegmiete innerhalb eines Geschäftsgebietes und den Verzicht auf die Angabe eines Buchungszeitraumes gekennzeichnet ist. Daneben gelten für das Free-Floating-Carsharing die sonstigen Reglungen dieser AGB, mit Ausnahme von § 10.

§ 11.1 Auslandsfahrten
Die Benutzung ist nur innerhalb des Landes zulässig, in dem das Fahrzeug angemietet wurde.

§ 11.2 Buchung/Übernahme/Nutzungszeit
Es besteht keine Vorbuchungspflicht; das Fahrzeug kann direkt durch die Kundenkarte oder ein anderes Zugangsmedium geöffnet werden; die Nutzungsdauer muss im Vorfeld nicht festgelegt werden; berechnet wird nur die tatsächliche Nutzungszeit (Öffnen bis Schließen) entsprechend der vereinbarten Taktung.

§ 11.3. One-Way/Parken/Rückgabe
Einwegfahrten innerhalb des Geschäftsgebietes sind ausdrücklich erlaubt; das Abstellen ist auf öffentlichen Parkplätzen möglich. Ausgenommen davon sind reine Anwohnerparkzonen und Parkplätze, bei denen der erlaubte Parkzeitraum durch ein zeitweises Halte- oder Parkverbot sowie zeitlich beschränktes Parken mit Parkscheibe unterbrochen wird. Bei Nutzung des Free-Floating-Angebots erfolgt bei jedem Abstellen der Zündung eine automatische Ortung, um die automatisierte Übernahme von ggf. anfallenden Parkkosten gewährleisten zu können. Bei der Rückgabe muss eine Restreichweite von 10 km vorhanden sein.

§ 11.4 Preise
Für die Free-Floating-Nutzung können in der Preis- und Gebührenliste eigene Preise und Gebühren ausgewiesen werden, auch ein abweichender 
Selbstbehalt kann vereinbart werden.

§ 12 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde verpflichtet immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde bzw. die fahrtberechtigte Person hierbei verletzt wurden, hat die schriftliche Unterrichtung spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadensmeldung beim Anbieter ein, so kann der Anbieter die daraus entstehenden Mehraufwände dem Kunden in Rechnung stellen. Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Kunde die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten. Der Anbieter kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Gebührenliste berechnen, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde darf sich nach einem Unfall (unabhängig von dessen Verschuldung) erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice gewährleistet werden konnte.

§ 13 Versicherung
Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen 
Selbstbehalte und die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden ergeben sich aus der gültigen Preisliste. Die Senkung des Selbstbehaltes im Schadensfall gilt nur, wenn dieser vor Fahrtantritt gebucht wurde und die fahrtberechtigte Person bei der Buchung angegeben wurde, sofern der Kunde nicht selbst Fahrer ist. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.

§ 14 Technikereinsatz
Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik, durch Nichteinhalten der ordnungsgemäßen Bedienung des Fahrzeugs oder der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN), so werden dem Kunden Kosten gemäß Gebührenliste und Aufwand in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen geringeren Aufwand nachweist.

§ 15 Haftung des Anbieters
Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz. Fundsachen sind dem Anbieter zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens des Anbieters nicht übernommen.

§ 16 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen für Schäden des Anbieters durch Vereinbarung gesonderter Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes und in den Fällen bestehen, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden oder Fahrtberechtigten führen. Bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretene Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Verstößen im Straßenverkehr) selbst. Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Sofern der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Gebührenliste erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weiteren Kundendaten (Zahlungsverbindung, Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 15,– EUR in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, das Kundenkonto vorläufig zu sperren. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen.

§ 17 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 18 Vertragsänderungen
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Anbieter bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter abgesendet werden.

§ 19 Kündigung und Sperrung
Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Wurde bei besonderen Tarifen eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten. Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei Änderungen der Preis- und Gebührenliste zu, worüber der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung informieren wird. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter auch berechtigt den Kunden aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen des Anbieters aus früheren Vermietungen trotz Fälligkeit noch nicht ausgeglichen wurden, bei Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadensfällen, Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist für die Prüfung des Fortbestehens der Fahrerlaubnis oder bei wiederholten Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten (siehe § 25 dieser AGB). Der Anbieter informiert den Kunden schriftlich über die Dauer und den Grund der Sperrung.

§ 20 Datenschutz
Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Verstößen im Straßenverkehr) werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Wurde das Fahrzeug nicht vom Kunden gefahren, ist der Kunde verpflichtet Name und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter verpflichtet sich, Daten des Kunden oder Fahrtberechtigten nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Im Rahmen der Teilnahme von Deutsche Bahn Connect als Sammelpartner am „bahn.bonus-Programm“ der Bahn übermittelt Deutsche Bahn Connect regelmäßig und automatisch für alle Kunden mit aktueller BahnCard, die über dieses Sammelprogramm erzielten Punkte an die DB Fernverkehr AG als Betreiber des „bahn.bonus-Programms“. Kunden, die keine Teilnahme am bahn.bonus-Programm wünschen, können dieser Übermittlung widersprechen.

Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden oder Fahrtberechtigten. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 14) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen. Deutsche Bahn Connect kann für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen durch Dritte (Deutsche Bahn Connect als Vermittler) Daten des Kunden zu Namen, Anschrift, Führerschein und Zahlungsmethode an diesen übergeben. Deutsche Bahn Connect wird hiervon als Vermittler jedoch nur dann Gebrauch machen, wenn Störfälle (Schadensfälle, Bußgelder, Straftatbestände, Streitfälle zu Gebühren oder Fahrtkosten) und/oder die Revisionssicherheit gegenüber dem Finanzamt dieses erforderlich machen. Im Regelfall werden lediglich anonyme IDs zur Sicherstellung der späteren Zuordnung an den Dritten übergeben, so dass der Kunde im Vermittlungsfall gegenüber dem Leistungserbringer anonym bleibt. Bei folgenden Leistungen, die im telefonischen Kontakt über das Kundenservicecenter erbracht werden, ist eine Beantwortung einer vom Kunden festzulegenden Sicherheitsfrage erforderlich: Erstellung, Änderung und Stornierung von Buchungen, Kundendatenänderung (außer Namen), Rechnungsauskunft. Die Sicherheitsabfrage ist an den jeweiligen Kundenaccount gebunden und dient dem Schutz vor einem unbefugten Zugriff Dritter. Bei nicht korrekter Beantwortung der Sicherheitsabfrage ist Deutsche Bahn Connect berechtigt, die angefragte Leistung zu verweigern. Die Sicherheitsfrage kann jederzeit online oder schriftlich (per E-Mail, Brief) geändert werden.

§ 21 Bonitätsprüfung
Der Anbieter behält sich vor, den folgend genannten Wirtschaftsauskunftsdateien Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von diesen bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Kunden zu erhalten: Schufa Holding AG, Hagenauer Str. 44, 65203 Wiesbaden; Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstr. 18, 22761 Hamburg; Arvato Infoscore GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Der Anbieter behält sich bei negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kundenvertrag einzugehen. Unabhängig davon wird der Anbieter der jeweiligen Wirtschaftsauskunftsdatei auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist.

§ 22 Vertragswidriges Verhalten
Bei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Anbieter für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale bis in Höhe von 250,– EUR erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: Fahrten ohne Nutzung der vorgesehenen Buchungswege; unberechtigte Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN; Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte; um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe, missbräuchliche Benutzung von Tankkarten.

§ 23 Sonstige Bestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz der Deutsche Bahn Connect GmbH vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Mai 2018

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